Gut ausgebildete Fahrer sind sichere und unfallfreie Fahrer. Sie können den Stapler und auch das Ladegut angemessen behandeln, arbeiten schneller und motivierter und tragen somit wesentlich zu einem störungsfreien Betriebsablauf bei.
Darüber hinaus fordern auch Berufsgenossenschaften, dass nur dokumentiert ausgebildete Fahrer ein Flurförderzeug bedienen dürfen.
Wir bieten theoretische und praktische Ausbildungen von erfahrenen, durch Linde und die Berufsgenossenschaft speziell geschulten Trainern.
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Auszug aus dem Schulungsprogramm:
1. Fortbildung Ihrer Gabelstaplerfahrer
(Ein-Tages-Lehrgang nach berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen)
Voraussetzungen:
- Mindestalter 18 Jahre
- solide praktische Kenntnisse beim Umgang mit Gabelstaplern (Fahrpraxis)
Schwerpunkte:
- Übersicht über Flurförderzeuge
- Gesetzliche Regelungen – Pflichten des Staplerfahrers
- Kontrolle Betriebsbereitschaft
- Lastaufnahme / Lastabgabe
- Verhaltensregeln beim Fahren
- Sondereinsätze
- Fahrweg Arbeitsbereich
- Tragfähigkeit – Lastschwerpunkt – Lastschwerpunktabstand
- Anbaugeräte
- Zusammenfassung (Vorführung von Lehr-Videofilmen zum Thema Staplerfahren)
Ablauf des Lehrgangs:
1. Theoretische Ausbildung nach BGV D 27 (UVV Flurförderzeuge)
2. Schriftliche Prüfung
3. Imbiss
4. Praktische Unterweisung am Gabelstapler
5. Prüfungsfahrt auf Parcours
Dauer des Lehrgangs in der Regel sonnabends von 8.00 bis 16.00 Uhr oder nach Vereinbarung.
Nach erfolgreicher Prüfung erhalten die Teilnehmer eine Teilnahmebestätigung in Form einer Urkunde. Nach Erhalt des Rechnungsbetrages senden wir Ihnen die Gabelstaplerfahrerausweise zu.
Da der oben beschriebene Lehrgang für Teilnehmer ohne Fahrpraxis nicht geeignet ist, bieten wir eine zusätzliche praktische Ausbildung bei uns in Wustermark an, die wir entsprechend der Teilnehmerzahl individuell gestalten. Der Preis richtet sich nach der Teilnehmerzahl und nach dem erforderlichen Aufwand.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Ansprechpartner für die Anmeldung zum Lehrgang ist
Bernd Bielig
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2. Nachschulungen
Auszug aus der VBG 1 (Allgemeine Vorschriften des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften)
§7 Auslegung von Unfallverhütungsvorschriften, Unterweisung der Versicherten
(2) Der Unternehmer hat die Versicherten über die bei ihren Tätigkeiten auftretenden Gefahren sowie über die Maßnahmen zu ihrer Abwendung vor der Beschäftigung und danach in angemessenen Zeitabständen, mindestens jedoch einmal jährlich, zu unterweisen.
Dieser Forderung entsprechend, bieten wir eine Nachschulung für Flurförderzeugbediener an. Dabei vermitteln unsere zertifizierten Fahrlehrer die aktuellsten Bestimmungen zu Sicherheit, Bedienung und Gesetzesregelungen.
… Auszug aus unserem Nachschulungsprogramm … (Zeitdauer ca. 2 Stunden)
- gesetzliche Regelungen
- innerbetriebliche Besonderheiten und Anweisungen
- Kontrolle der Betriebsbereitschaft
- Lastaufnahme- und abgabe
- Verhaltensregelungen beim Fahren
- Verkehrswege / Lagerbereiche
- Tragfähigkeit / Lastschwerpunktabstand / Standsicherheit
- Traglastdiagramm
- Auswertung von Unfällen
Der Nachweis der Teilnahme erfolgt in den Gabelstaplerfahrerausweisen.
Bernd Bielig
steht Ihnen für weiterführende Informationen gern zur Verfügung.