Akademie – Neuausbildung

Hubarbeitsbühnen

nach DGUV G-308-008 und DGUV Regel 100-500/BGR 500 Kap. 2.10

Ausbildung für Bediener von Hubarbeitsbühnen

Die Ausbildung für Bediener von Hubarbeitsbühnen ist von entscheidender Bedeutung, um sicherzustellen, dass diese Geräte sicher und effizient betrieben werden können.

Hubarbeitsbühnen, auch bekannt als Hebebühnen oder Arbeitsbühnen, werden in verschiedenen Branchen eingesetzt, darunter Bauwesen, Wartung von Gebäuden, Lagerhaltung und Events. Aufgrund ihrer Fähigkeit, Arbeiter sicher in die Höhe zu heben, sind sie unverzichtbare Werkzeuge.

Eine gründliche Ausbildung ist notwendig, um potenzielle Gefahren zu minimieren und die Produktivität zu maximieren. Durch eine gründliche theoretische und praktische Schulung werden die Bediener befähigt, die Bühnen sicher zu steuern, potenzielle Gefahren zu erkennen und angemessen zu handeln. 

Schulungsinhalte

Ausbildung für Bediener von Hubarbeitsbühnen

nach DGUV Vorschrift 308-309

Theoretische Ausbildung:

  • Rechtliche Grundlagen und Regeln der Technik 
  • Verwendung PSAgA 
  • Einsatzzwecke verschiedener Bauarten 
  • Aufstellung/Inbetriebnahme der Maschine am Arbeitsort 
  • Sondereinsätze

Praktische Ausbildung

  • Einweisung an der Hubarbeitsbühne
  • Tägliche Sicht- und Funktionsprüfung
  • Einüben der Steuerungsfunktionen
  • Einüben der Notablassfunktion

Dauer: 2 Tage, jeweils von 8.00 bis 16.00 Uhr

M

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