Laptop zeigt Benutzeroberfläche des Online-Tools zur Online Sicherheitsunterweisung für Gabelstapler

Online-Schulung „Jährliche Sicherheitsunterweisung für Gabelstapler“

Für Unternehmer ist es nach DGUV Vorschrift 1 § 4 Pflicht, ihr Fahr- und Steuerpersonal in regelmäßigen Abständen, jedoch jährlich mindestens einmal, zu unterweisen. Die Sicherheitsunterweisung dient der Gefahrenvorbeugung durch entsprechende Wissensauffrischung und vermittelt zudem Kenntnisse über rechtliche und technische Neuerungen.

Dauer: je nach Lerntempo ca. 1,5 – 2 Stunden

Hinweis:

• Nach Ihrer Anfrage über das Online-Anmeldeformular erhalten Sie von unserer Akademie per E-Mail einen Anmeldelink zur Online-Schulung.

Ihr Ansprechpartner:

Akademie

T. Stewig
Tel.: 033234 79 221
Mobil: 0177 31 43 724
Fax: 033234 79 650

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Backoffice Akademie

S. Krüger
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Fax: 033234 79 650

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Vorteile der Online-Schulung

Vorteile der Online-Schulung

Gesetzliche Vorgaben

  • Unfallverhütungsvorschrift »Allgemeine Vorschriften« (DGUV V1 § 4)
  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG § 12)
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 12)
  • Fahr- und Steuerpersonal ist trotz erfolgter Ausbildung in regelmäßigen Zeitabständen, jedoch
    jährlich mindestens einmal, zu unterweisen

Schulungsinhalte

Theoretischer Teil:

    • Auffrischung der Schwerpunkte der theoretischen Fahrausbildung
    • technische Neuerungen
    • Abschlusstest gemäß DGUV V 68