
Online-Schulung „Jährliche Sicherheitsunterweisung für Gabelstapler“
Für Unternehmer ist es nach DGUV Vorschrift 1 § 4 Pflicht, ihr Fahr- und Steuerpersonal in regelmäßigen Abständen, jedoch jährlich mindestens einmal, zu unterweisen. Die Sicherheitsunterweisung dient der Gefahrenvorbeugung durch entsprechende Wissensauffrischung und vermittelt zudem Kenntnisse über rechtliche und technische Neuerungen.
Dauer: je nach Lerntempo ca. 1,5 – 2 Stunden

Ihr Ansprechpartner:
Akademie
T. Stewig
Tel.: 033234 79 221
Mobil: 0177 31 43 724
Fax: 033234 79 650

Ihr Ansprechpartner:
Akademie
G. Wolff
Tel.: 033234 79 244
Mobil: 0173 31 43 731
Fax: 033234 79 650


Vorteile der Online-Schulung

Gesetzliche Vorgaben
- Unfallverhütungsvorschrift »Allgemeine Vorschriften« (DGUV V1 § 4)
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG § 12)
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 12)
- Fahr- und Steuerpersonal ist trotz erfolgter Ausbildung in regelmäßigen Zeitabständen, jedoch
jährlich mindestens einmal, zu unterweisen
Schulungsinhalte
Theoretischer Teil:
-
- Auffrischung der Schwerpunkte der theoretischen Fahrausbildung
- technische Neuerungen
- Abschlusstest gemäß DGUV V 68