
Regalinspektion nach DIN EN 15635
Die DIN EN 15635 besagt, dass Lagereinrichtungen und Regale Arbeitsmittel sind. Sie unterliegen dementsprechend der Betriebssicherheitsverordnung und müssen gemäß § 10 der BetrSichV von einer befähigten Person kontrolliert werden. Die neue europäische Norm DIN EN 15635 legt den Ablauf der Kontrollen von Lagereinrichtungen/Regalen fest. Die Verantwortung obliegt hierbei dem Arbeitgeber. Der Arbeitgeber ist folglich dazu verpflichtet, sämtliche Lagereinrichtungen, d. h. elektrisch angetriebene sowie statische Regale, systematisch und regelmäßig inspizieren zu lassen.
Vorgehensweise Regalinspektion nach DIN EN 15635
Wenn vom Regalhersteller aufgrund der Konstruktion oder der Einsatzbedingungen keine verschärften Inspektionen gefordert werden, sind die Regelungen der DIN EN 15635 demgemäß einzuhalten:
- Durchführung einer wöchentlichen Begehung durch den festgelegten Sicherheitsbeauftragten
- sofortige Meldung bei Beobachtung eines Schadens an den Sicherheitsbeauftragten
- regelmäßige Inspektionen (wöchentlich)
- Anfertigung eines schriftlichen Berichts mit entsprechender Aufbewahrungspflicht (Prüfdokumentation)
- mind. alle 12 Monate eine Inspektion durch eine fachkundige/ befähigte Person (Regalprüfer/ Regalinspekteur)
- Ursachenermittlung bei wiederholtem Auftreten von Schäden
- zudem Einführung eines Schadenkontrollverfahrens
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- Geprüfte Regalinspekteure nach DIN EN 15635
- Inspektionen regaltypen- und herstellerunabhängig
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- Regalnotdienst: In Notfällen rund um das Regal bieten wir eine schnelle Schadensbesichtigung und Organisation der Reparatur
- Ihr Vorteil für die Inspektion in Ihrem Betrieb: Die Inspektion erfolgt bei laufendem Betrieb, damit keine Ausfälle für Ihr Unternehmen entstehen! Sie erhalten eine ausführliche Prüfdokumentation und auf Wunsch ebenfalls ein Reparaturangebot für die dokumentierten Mängel

Ihr Ansprechpartner:
Serviceleitung BRB-Süd
K. Bachmann
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