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Weiterbildung zum Berufskraftfahrer nach BKrFQG
Ob im Personen- oder Güterverkehr: Für alle, die gewerblich einen Lkw oder Bus steuern, ist die Weiterbildung zum Berufskraftfahrer nach dem BKrFQG verpflichtend. Die Modulschulung für Berufskraftfahrer vermittelt praxisnahes Wissen zu Sicherheit, Technik, Ladung, Gesundheit und Fahrverhalten.

Weiterbildung zum Berufskraftfahrer nach BKrFQG – Pflichtmodule für Lkw und Bus
Die Weiterbildung für Berufskraftfahrer ist gesetzlich vorgeschrieben und regelt sich nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG). Wer gewerblich einen Lkw oder Bus im Güter- oder Personenverkehr führt, muss regelmäßig an einer Modulschulung nach BKrFQG teilnehmen. Das Ziel: mehr Sicherheit im Straßenverkehr, geringerer Verschleiß und ein souveräner Umgang mit Fahrzeug, Technik und Vorschriften.
Die Lkw Fahrer Weiterbildung richtet sich an alle, die beruflich Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen führen. Auch Busfahrer mit mehr als acht Sitzplätzen unterliegen dieser Weiterbildungspflicht.
Vorteile der Weiterbildung:
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- Erhöhung der Sicherheit: Gut ausgebildete Fahrer tragen maßgeblich zur Verkehrssicherheit bei.
- Effizienzsteigerung: Durch Schulungen in ökologisch und ökonomisch sinnvoller Fahrweise kann der Kraftstoffverbrauch gesenkt und die Betriebskosten reduziert werden.
- Rechtssicherheit: Fahrer und Unternehmen vermeiden durch die Einhaltung der Weiterbildungspflicht mögliche rechtliche Konsequenzen und Strafen.
- Berufliche Qualifikation: Die Weiterbildung trägt zur beruflichen Weiterentwicklung und Sicherung der Arbeitsplätze im Transportsektor bei.
Ihre Weiterbildung Berufskraftfahrer jetzt starten
Ob Sie als Fahrer aktiv sind oder sich als Quereinsteiger für eine Karriere als Berufskraftfahrer interessieren – die Weiterbildung nach BKrFQG ist Pflicht und zugleich Chance. Erfüllen Sie die Anforderungen mit einer zertifizierten Lkw Weiterbildung und profitieren Sie von mehr Sicherheit, Kompetenz und Berufsperspektiven.
BKrFQG Module – Aufbau und Inhalte der Schulung
Unabhängig vom Datum des Fahrerlaubniserwerbs gilt die Weiterbildungspflicht für gewerblich tätige Fahrer ab dem 10.09.2009. Die BKrFQG Weiterbildung muss alle fünf Jahre absolviert werden und umfasst insgesamt 35 Stunden, aufgeteilt in fünf Module à 7 Stunden (à 60 Minuten). Diese können einzeln oder verteilt über den gesamten Weiterbildungszeitraum absolviert werden.
Die BKrFQG Module vermitteln praktische, rechtliche und sicherheitsrelevante Kenntnisse in folgenden Bereichen:
- Wirtschaftliches und vorausschauendes Fahren
- Sozialvorschriften, Lenk- und Ruhezeiten
- Ladungssicherung und Fahrgastsicherheit
- Gesundheit, Fitness und Notfallmaßnahmen
- Kundenkommunikation und Unternehmensimage
Die Schulung wird mit der Eintragung der Schlüsselzahl 95 im Führerschein dokumentiert.
