Akademie
Jährliche Unterweisung
gemäß DGUV V1 § 4
Ein Muss für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die jährliche Sicherheitsunterweisung ist gemäß der Unfallverhütungsvorschrift DGUV V1 §4 eine zentrale Maßnahme im Arbeitsschutz. Sie verpflichtet Arbeitgeber, ihre Mitarbeiter mindestens einmal jährlich in angemessenem Umfang über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu unterweisen.
Sie trägt dazu bei, das Bewusstsein für Risiken zu schärfen und präventive Maßnahmen zu verinnerlichen. Durch regelmäßige, gut strukturierte und praxisnahe Schulungen kann ein sichereres Arbeitsumfeld geschaffen werden, das sowohl den gesetzlichen Anforderungen als auch den betrieblichen Erfordernissen gerecht wird.
Hauptziele der jährlichen Sicherheitsunterweisung
- Erhöhung des Sicherheitsbewusstseins: Mitarbeiter sollen die Wichtigkeit von Sicherheitsmaßnahmen erkennen und diese aktiv umsetzen.
- Aktualisierung des Wissens: Neue Sicherheitsvorschriften, veränderte Arbeitsbedingungen und aktuelle Erkenntnisse werden vermittelt.
- Unfallvermeidung: Durch präventive Maßnahmen sollen Unfälle und arbeitsbedingte Gesundheitsgefährdungen minimiert werden.
- Gesetzliche Verpflichtung: Arbeitgeber sind gemäß Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, ihre Mitarbeiter regelmäßig zu unterweisen.
Jährliche Unterweisung Gabelstapler – ONLINE
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