
Teleskopstapler-Schulungen
nach DGUV Grundsatz 308-009
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) verabschiedete im April 2016 den Grundsatz 308-009 über die Zusatzausbildung zur Bedienung von Staplern mit veränderlicher Reichweite, sogenannten Teleskopstaplern. Mit einer Einführungszeit von zwei Jahren ist diese Zusatzausbildung demnach ab April 2018 für alle Anwender verpflichtend.
Hinweise:
Je nach Anbaugerät am Teleskopstapler wird ein entsprechender Bedienerausweis benötigt. Diese können Sie selbstverständlich über die TRAFÖ-Akademie erwerben.

Ihr Ansprechpartner:
Akademie
T. Stewig
Tel.: 033234 79 221
Mobil: 0177 31 43 724
Fax: 033234 79 650

Schulungsinhalte

2-Tages-Schulung Teleskopstapler
Für ungeübte Fahrer.
Theoretischer Teil:
- Ausbildung nach DGUV G 308-009
- allgemeine Vorschriften
- rechtliche Grundlagen nach DGUV
- Teleskopstapler-Aufbau-Merkmale und Fahrzeugkunde
- Unfallanalyse
- schriftliche Prüfung
Praktischer Teil:
- Funktions- und Sicherheitsprüfung
- Einweisung am Teleskopstapler und Teleskoplader
- umfangreiche Fahrübungen
- Praktische Prüfung
Dauer: 2 Tage, jeweils von 8.00 bis 16.00 Uhr