PSAgA-Prüfung TRAFÖ Akademie

PSAgA-Prüfung

nach DGUV 112/199

 

Die Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz ist Ihre Lebensversicherung.

Diese Prüfung ist für alle Höhenarbeiten vorgeschrieben und umfasst sämtliche Materialen, die dem Schutz gegen Absturz nach DGUV 112 198/199 dienen. Dazu zählen unter anderem die Gurte, Seile, Bandschlingen, Auffangsysteme, Steighilfen, Ruckfalldämpfer und Helme. Die Nutzungsdauer all dieser Materialien orientiert sich zum einen an den Herstellerangaben, vor allem aber an den jeweiligen Einsatzbedingungen. Für die Gebrauchsdauer der Materialien gibt es nur grobe Richtlinien. Im beruflichen Alltag ist tatsächlich jeder Arbeitgeber und jeder Anwender zu jedem Zeitpunkt verantwortlich für den ordnungsgemäßen Zustand seiner persönlichen Schutzausrüstung. Das heißt, er muss die PSA vor jeder Nutzung und nach jedem Einsatz prüfen.

Gesetzliche Vorgaben:

Nach DGUV G 312-906 ist es gesetzlich vorgeschrieben, mindestens einmal jährlich die Ablegereife und den Zustand der PSAgA durch einen Sachkundigen feststellen zu lassen. Gern können Sie uns dazu Ihre PSAgA per Versand zukommen lassen. Eine Prüfung an Ihrem Standort ist selbstverständlich auch möglich.

Ihr Ansprechpartner:

Akademie

T. Stewig
Tel.: 033234 79 221
Mobil: 0177 31 43 724
Fax: 033234 79 650

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