
Jährliche Sicherheitsunterweisung
gesetzlich vorgeschrieben
Dieser Lehrgang dient der Gefahrenvorbeugung durch Wissensauffrischung. Aufgabe ist, Wissenslücken zu schließen und den Kenntnisstand zu aktualisieren. Die Teilnehmer sollen für die bei ihrer Tätigkeit auftretenden Gefahren sensibilisiert werden und die Maßnahmen zur Gefahrenabwehr kennen. Jährliche Unterweisungen finden überwiegend bei Ihnen vor Ort statt. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Angebot! Alternativ besteht die Möglichkeit, die jährliche Unterweisung im TRAFÖ-Schulungszentrum durchzuführen.
Gesetzliche Vorgaben:
Das Fahr- und Steuerpersonal ist trotz erfolgter Ausbildung in regelmäßigen Zeitabständen, jedoch jährlich mindestens einmal, zu unterweisen.
Dies ist durch die Unfallverhütungsvorschrift »Allgemeine Vorschriften« – DGUV V1, im Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG § 12 sowie in der Betriebssicherheitsverordnung – BetrSichV § 12 vorgeschrieben.
Dauer: ca. 1,5 Stunden

Ihr Ansprechpartner:
Akademie
T. Stewig
Tel.: 033234 79 221
Mobil: 0177 31 43 724
Fax: 033234 79 650

Ihr Ansprechpartner:
Akademie
G. Wolff
Tel.: 033234 79 244
Mobil: 0173 31 43 731
Fax: 033234 79 650

Schulungsinhalte

- theoretischer Fragebogentest gemäß VBG 1 § 7 Abs. 2 und dem ArbSchG § 12 mit anschließender Auswertung
- innerbetriebliche Besonderheiten und Anweisungen
- Auffrischung der Schwerpunkte der theoretischen Fahrausbildung gemäß BGV D2
- technische Neuerungen